Stiftungszweck

Die Stiftung Trauernde Kinder Schleswig-Holstein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung mildtätiger Zwecke, insbesondere der Trauerarbeit mit Kindern und Jugendlichen, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Mittel der Stiftung sollen vordringlich für den Verein „Trauernde Kinder Schleswig-Holstein e. V.“ mit Sitz in Kiel zur Verwirklichung seiner steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung gestellt werden, soweit sie sich auf die Trauerarbeit mit Kindern und Jugendlichen beziehen. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Die Stiftung ist selbstlos tätig. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Stifter erhält keine Zuwendungen aus der Stiftung.