Bereits im Jahr 2016 hat eine alleinstehende, kinderlose Dame aus Schleswig-Holstein notariell verfügt, dass die „Stiftung Trauernde Kinder S.-H.“ ein Teil ihres Erbes erhalten soll. Sie kannte die Arbeit des Vereins, die Zustiftung war ihr eine Herzensangelegenheit. Im März 2018 verstarb sie kurz vor ihrem 97. Geburtstag. Bis zuletzt hatte sie allein in ihrem Haus in vertrauter Umgebung gewohnt. Dank ihres Testaments erhielt die Stiftung über 87.000 €. Damit ist das Stiftungskapital von 10.000 € Gründungskapital in 2013 auf aktuell über 135.000 € angewachsen. Eine tolle Erfolgsgeschichte. Danke im Namen aller, die dadurch zukünftig unterstützt werden können.

PS Bei Zustiftungen entfällt jegliche Erbschaftssteuer. Das Kapital bleibt in vollem Umfang erhalten und dient langfristig dem guten Zweck. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater bzw. Notar.

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